(Stand: 10. März 2025)
*) Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den oben genannten Honoraren handelt es sich um die jeweiligen Endpreise.
MENSCH individuell® ist eine ganzheitliche, private Naturheilpraxis für Selbstzahler-innen.
Selbstzahler-in zu sein hat Vorteile. Einige habe ich Ihnen nachfolgend - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - aufgelistet:
Auf Wunsch biete ich Ihnen auch gerne Hausbesuche (praxisnah) an. Für diesen Fall berechne ich die An- und Abfahrtskosten nach meinem zeitlichen und finanziellen Aufwand. Einige Verfahren kann ich jedoch nur in meinen Räumen anbieten.
Ich erstelle keine Rechnungen für Krankenkassen, Zusatzkassen oder Versicherungen, rechne nicht mit Gesundheits-Organisationen ab. Die unverbindliche Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 findet keine Anwendung.
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