Mein Selbstverständnis als Therapeutin und das, was ich für Sie tun kann, passt in drei Worte:
Als Heilpraktikerin beschäftige ich mich seit über zwölf Jahren mit der Entstehung und den Auswirkungen von
auf unser Wohlbefinden.
Mein Interesse für unser Nervensystem, das Gehirn, die Vielzahl von Möglichkeiten, um Ruhe und Balance in unser System zu bringen, fasziniert mich jedoch schon seit meiner Jugend.
Sie sind hochsensibel oder haben die Vermutung hochsensibel zu sein?
Dann sind Sie bei mir richtig.
MENSCH individuell ® entspricht meiner Sichtweise auf uns Menschen. So wie kein Fingerabdruck einem anderen gleicht, so gleicht nach meiner Praxiserfahrung kein Mensch, kein Erlebnis, keine Geschichte exakt der anderen.
Leben ist Bewegung. Leben ist Schwingung und Rhythmus. Das wird uns oftmals erst dann wieder bewusst, wenn etwas in unserem natürlichen Rhythmus nicht mehr stimmt. Wenn wir nachts wachliegen, anstatt zu schlafen, wenn wir im Urlaub nicht mehr entspannen können, wenn unser Herz so schnell schlägt, als würden wir laufen, obwohl wir auf dem Sofa liegen.
Leichte Rhythmus-Veränderungen – zum Beispiel eine schlechte Nacht oder eine leichte Magenverstimmung – können wir oftmals verkraften. Wenn aber die Veränderungen überhand nehmen, Rhythmen langfristig gestört oder ganz durcheinander sind, dann kann uns das sehr fordern oder überfordern.
Aus meiner Praxis-Erfahrung können uns starke Veränderungen besonders dann überfordern, wenn wir diese nicht gewollt haben oder ihnen nicht ausweichen können. Wenn wir Veränderungen nicht verhindern oder kontrollieren können, uns in Lebenssituationen überwältigt fühlen. Der Partner, die Partnerin verlässt uns, wir verlieren den Arbeitsplatz, eine schwere Krankheit bedroht uns oder das Leben unserer Liebsten, um nur einiges zu nennen. So kann aus einer Veränderung eine Krise werden, die uns körperlich und psychisch viel abverlangt.
Deshalb liegen meine therapeutischen Schwerpunkte in unserem individuellen Seele-, Geist-, und Körpersystem.
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Überblick:
* Heilpraktikerin
* Zentrale Schwerpunkte:
Hochsensibilität
Ängste
* Zertifizierte Yogalehrerin (BYV)
(Bund der Yoga-Vidya-Lehrer e.V.)
* Zertifizierte Entspannungskursleiterin (BYVG)
(Berufsverband der Yoga Vidya Gesundheitsberater e.V.)
* Zertifiziertes Trance-Medium & Spirituelle Mentorin
Den Beruf des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin gibt es seit bald 100 Jahren. Entstanden ist dieser Beruf in den 1930-er Jahren. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen dürfen diagnostizieren und im Rahmen des Heilpraktikergesetzes therapeutische Maßnahmen anbieten.
Nein, die Berufsbezeichnung ist geschützt. Nur, wer die erforderlichen Prüfungen vor den zuständigen Behörden abgelegt und bestanden hat, darf diese Berufsbezeichnung tragen (siehe auch "Wie wird jemand zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin?)
Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen dürfen Diagnosen stellen und Therapien anbieten, sofern diese nicht durch das Heilpraktikergesetz ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind üblicherweise Tätigkeiten, die nur Ärzten vorbehalten sind, zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, die Durchführung von invasiven Operationen oder die Behandlung von Infektionskrankheiten. Diese Liste ist nicht vollständig.
In Deutschland müssen angehende Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen eine amtsärztliche Prüfung ablegen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden abgenommen wird. Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüflinge müssen schriftlich und mündlich zum Beispiel Fragen aus den Bereichen Anatomie (Lehre vom Körperbau), Physiologie (Lehre von den Lebensabläufen im menschlichen Organismus), Pathologie (Krankheitslehre), Hygiene und Rechtskunde beantworten.
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erst möglich, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.
Diese Begrifflichkeiten sind meines Erachtens veraltet. Heutzutage werden die Begriff „Heilpraktiker / Heilpraktikerin“ oder auch "Voll-Heilpraktiker" und "Heilpraktiker mit sektorialer Heilerlaubnis" verwendet.
Voll-Heilpraktiker dürfen – in Abhängigkeit von ihren eigenen Aus- und Fortbildungen, ihren eigenen Interessen und unter Berücksichtigung der Vorgaben im Heilpraktikergesetz – verschiedene Therapieformen anbieten. Die nachfolgende Liste ist nicht vollständig und soll nur erste Anhaltspunkte bieten:
* Homöopathie
* Osteopathie
* Gesprächstherapie
* Verhaltenstherapie
* Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
* Verschiedene naturheilkundliche Verfahren
* Massagen
* Bachblüten
* Aromatherapie
* Schüßler-Salze
Sektorale Heilpraktiker sind in ihren Angeboten auf einen bestimmten Bereich beschränkt, zum Beispiel:
* Heilpraktiker für Psychotherapie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Psychotherapie.
* Heilpraktiker für Physiotherapie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Physiotherapie.
* Heilpraktiker für Podologie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Podologie (medizinische Fußpflege).
Nein, Heilpraktiker können die von ihnen angebotenen Therapien im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildungen und unter Einhaltung der Vorschriften im Heilpraktikergesetz frei wählen.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen heilpraktische Tätigkeiten in der Regel nicht. Es gibt private Krankenversicherungen und auch Zusatzversicherungen, die die Kosten für heilpraktische Behandlungen ganz oder teilweise übernehmen. Angebote können sich auch von vorneherein nur an Selbstzahler richten. Honorarfragen sollten daher immer vor Beginnn einer Behandlung geklärt werden.
Grundsätzlich dürfen Heilpraktiker ihre Honorare frei festlegen. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker gibt zwar einen Rahmen vor, dieser stammt jedoch aus dem Jahr 1985 und wurde seither weder in den dort hinterlegten Beträgen (Ausnahme: Umstellung auf Euro-Werte) noch in den hinterlegten Therapien auf die heutige Zeit angepasst.
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Ich freue mich auf Sie.
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