Infos Neupatient-in
 

Herzlich willkommen 

 

In meiner Praxis unterstütze ich hochsensible, feinfühlige Menschen dabei, ihr Nerven- und Stoffwechselsystem besser zu verstehen — und mit seinen besonderen Bedürfnissen in Einklang zu kommen.

 

Wenn wir spüren, dass es so nicht weitergehen kann. Wenn Körper und Psyche immer wieder signalisieren, dass etwas nicht stimmt. Wenn wir uns nicht mehr erholen können — dann ist es Zeit, etwas zu verändern.

 


 

Der erste Schritt - telefonisches Kennenlernen

 

Das Telefonat ist kostenlos, unverbindlich - und unterliegt selbstverständlich bereits der heilpraktischen Schweigepflicht.
Ihren Wunschtermin wählen Sie direkt online.

 

 

Kennenlernen gratis 

 

Sie bekommen einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise, können Ihre Fragen stellen - und gemeinsam schauen wir, welchen Weg wir miteinander gehen möchten.  

 

"Auch eine schwere Tür hat nur einen kleinen Schlüssel nötig." 
(Charles Dickens, englischer Schriftsteller) 

 


 

Der zweite Schritt - Ihr erster persönlicher Termin (Ersttermin) in der Praxis  

 

Wir treffen uns  

 

in meinen Räumen in Dortmund-Barop - direkt gegenüber vom Uni-Campus Süd. 

 

Ersttermin buchen 

 

Ihren Aufenthalt möchte ich Ihnen so angenehm wie möglich machen: 

  • Ein Parkplatz ist für Sie reserviert.  
  • Öffentliche Verkehrsmittel fahren auf der Querstraße - der Fußweg ist kurz.  
  • Die Räume sind hell und behaglich.
  • Üblicherweise sind keine anderen Patient-innen vor Ort.
  • Zum vereinbarten Termin ist meine Zeit nur für Sie reserviert.
  • 1,5 Stunden Fokus - für Ihre Anliegen und meine Anregungen. 


Im Ersttermin sprechen wir über das, was Ihnen aktuell zu schaffen macht. Sie haben den Raum, sich mitzuteilen - über das, was Sie belastet, aber auch über Ihre Hoffnungen und Wünsche. Und ich teile mit Ihnen, welche Lösungsansätze ich sehe.

 

Ich mag

 

pragmatische und praktische Ansätze,

 

die im Alltag wirklich umsetzbar sind. Was kompliziert ist, wird nicht umgesetzt. Daher arbeite ich auf Augenhöhe, mit Herz, Wahrhaftigkeit und verständlichen Informationen. 

 

Meine Vision ist es, Sie ganzheitlich zu begleiten. Mit Blick auf Körper, Psyche und Geist.  

 


 

... damit Vertrauen ein Zuhause hat. 

 


 

Anfahrt

 

Baroper Straße 310 b, 44227 Dortmund. Direkt gegenüber dem Uni-Campus Süd.
Der reservierte Parkplatz befindet sich auf dem Hof, direkt rechts vorne.

 

Auf Wunsch biete ich auch Hausbesuche in Praxisnähe an. Die Fahrtkosten berechne ich nach Aufwand. Einige Verfahren sind jedoch nur in meinen Räumen möglich.

 



 

Weitere Infos für Gernleser-innen

 

Fragen und Antworten 
 

Sind Heilpraktiker:innen zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja. Die Tätigkeit von Heilpraktiker:innen unterliegt der Schweigepflicht. 

 

Heilpraktiker / Heilpraktikerin – was ist das?

Den Beruf des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin gibt es seit bald 100 Jahren. Entstanden ist dieser Beruf in den 1930-er Jahren. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen dürfen diagnostizieren und im Rahmen des Heilpraktikergesetzes therapeutische Maßnahmen und Behandlungen anbieten. 

 

Darf sich jeder Heilpraktiker oder Heilpraktikerin nennen?

Nein, die Berufsbezeichnung ist geschützt. Nur, wer die erforderlichen Prüfungen vor den zuständigen Behörden abgelegt und bestanden hat, darf diese Berufsbezeichnung tragen (siehe auch "Wie wird jemand zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin?)

 

Was darf ein Heilpraktiker / eine Heilpraktikerin – was darf er / sie nicht?

Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen dürfen Diagnosen stellen und Therapien und Behandlungen anbieten, sofern diese nicht durch das Heilpraktikergesetz ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind üblicherweise Tätigkeiten, die nur Ärzten vorbehalten sind, zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, die Durchführung von invasiven Operationen oder die Behandlung von Infektionskrankheiten. Diese Liste ist nicht vollständig.  

 

Wie wird jemand zum Heilpraktiker, zur Heilpraktikerin?

In Deutschland müssen angehende Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen eine amtsärztliche Prüfung ablegen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden abgenommen wird. Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüflinge müssen schriftlich und mündlich zum Beispiel Fragen aus den Bereichen Anatomie (Lehre vom Körperbau), Physiologie (Lehre von den Lebensabläufen im menschlichen Organismus), Pathologie (Krankheitslehre), Hygiene und Rechtskunde beantworten. 

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erst möglich, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.  

 

Was bedeuten die Begriffe „kleiner Heilpraktiker“ und „großer Heilpraktiker?

Diese Begrifflichkeiten sind meines Erachtens veraltet. Heutzutage werden die Begriff „Heilpraktiker / Heilpraktikerin“ oder auch "Voll-Heilpraktiker" und "Heilpraktiker mit sektorialer Heilerlaubnis" verwendet. 

 

Voll-Heilpraktiker dürfen - unter Berücksichtigung der Vorgaben im Heilpraktikergesetz – verschiedene Therapie- und Behandlungsformen anbieten. Die nachfolgende Liste ist nicht vollständig und soll nur erste Anhaltspunkte bieten:

  • Homöopathie 
  • Osteopathie 
  • Gesprächstherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Verschiedene naturheilkundliche Verfahren 
  • Massagen
  • Bachblüten
  • Aromatherapie
  • Schüßler-Salze
     

Sektorale Heilpraktiker sind in ihren Angeboten auf einen bestimmten Bereich beschränkt, zum Beispiel:

  • Heilpraktiker für Psychotherapie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Psychotherapie.
  • Heilpraktiker für Physiotherapie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Physiotherapie.
  • Heilpraktiker für Podologie / ausschließliche Beschränkung auf den Bereich der Podologie (medizinische Fußpflege).

Arbeiten alle Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen mit den gleichen Therapien? 

Nein, Heilpraktiker können die von ihnen angebotenen Therapien und Behandlungen im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildungen und unter Einhaltung der Vorschriften im Heilpraktikergesetz frei wählen. 

 

Wird das Honorar eines Heilpraktikers / einer Heilpraktikerin von einer Kasse bezahlt?

Die gesetzlichen Kassen übernehmen heilpraktische Tätigkeiten in der Regel nicht. Es gibt private Krankenversicherungen und auch Zusatzversicherungen, die die Kosten für heilpraktische Behandlungen ganz oder teilweise übernehmen. Angebote können sich auch von vorneherein nur an Selbstzahler richten. Honorarfragen sollten daher immer vor Beginnn einer Behandlung geklärt werden.   

 

Wer legt das Honorar für einen Heilpraktiker, eine Heilpraktikerin fest?

Grundsätzlich dürfen Heilpraktiker:innen ihre Honorare frei festlegen. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker gibt zwar einen unverbindlichen Rahmen vor, dieser stammt jedoch aus dem Jahr 1985 und wurde seither weder in den dort hinterlegten Beträgen (Ausnahme: Umstellung auf Euro-Werte) noch in den hinterlegten Verfahren und Behandlungen auf die heutige Zeit angepasst. 

 

 

Ich freue mich auf Sie. 

 

Heilpraktikerin Deva Dagmar Keßlau | Dortmund

 

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