habe ich unter anderem darüber informiert, was Psychotherapie ist, welche Berufsgruppe diese anbieten darf und wie es mit den Kosten der Behandlung aussieht.
Nehmen wir folgendes an:
Sie haben eine Überweisung für eine kassenzugelassene Psychotherapie und suchen nun eine:n Therapeut:in? Was sind die nächsten Schritte?
Mit einer Verordnung für eine kassenzugelassene Psychotherapie sollten Sie aussschließlich nach
Psychologischen Psychotherapeut:innen (das ist eine geschützte Berufsbezeichnung) oder nach
Ärztlichen Psychotherapeuten, zum Beispiel - Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapie oder - Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie; - Ärzte mit Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren der Psychotherapie
suchen.
Wenn eine der oben genannten Berufsgruppen dann für Sie tätig wird, können Sie davon ausgehen, dass die gesetzlichen Krankenkasse die Leistungen übernimmt.
Grundsätzlich empfehle ich jedoch immer:
Fragen hilft.
Fragen Sie konkret nach, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.
Kassenzugelassene Therapeut:innen werden Ihnen immer Fragen rund um die voraussichtliche Dauer einer Therapie, die Kostenübernahmen und den zeitlichen Rhythmus von Sitzungen beantworten.
Andere Berufsgruppen (s.u.) und (siehe Teil 1)können psychotherapeutische Leistungen als Privatleistung anbieten, das bedeutet, dass der/die Patient:in Selbstzahler:in ist.
Bei privaten Kassen oder Zusatzkassen kann es Abweichungen geben. Auch hier gilt: Fragen hilft.
Der Punkt der Kostenübernahme ja / nein ist wichtig, daher nochmal kurz notiert.
Psychologen mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktiker - Ohne Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie.
Heilpraktiker für Psychotherapie - Mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie.
dürfen grundsätzlich Psychotherapie anbieten, können ihre Honorare jedoch nicht mit gesetzlichen Kassen abrechnen, können Ihre Verordnung also nicht einlösen. Sie müssten die Leistungen selbst bezahlen.
Auch hier: Bei privaten Kassen oder Zusatzkassen kann es Abweichungen geben. Fragen hilft.
Sie wissen nun:
Grundsätzlich dürfen nur ausgewählte Berufsgruppen Psychotherapie anbieten (siehe Teil 1/3).
Jedoch kann nicht jede dieser Berufsgruppen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Einige Berufsgruppen dürfen Psychotherapie grundsätzlich nur als Privatleistung anbieten.
Eine Verordnung ist nur dann monitär einzulösen, wenn Sie bei einem:r kassenzugelassenen Therapeut:in sind.
Therapeut:innen, die für Selbstzahler:innen tätig sind, bieten oftmals - neben einer kompletten Begleitung - zusätzlich sogenannte "Überbrückungen" an, bis eine kassenzugelassene Therapie starten kann. Fragen Sie danach.
Wie finde ich einen Therapieplatz?
Gerne würde ich hier schreiben: Tun Sie das und dann bekommen Sie einen Platz.
Jedoch gibt es nicht den einen Weg, sondern viele Wege und heutzutage müssen manchmal viele Wege parallel beschritten werden.
Nachfolgend ein paar Hinweise - ohne Sortierung nach einer Priorität:
Fragen Sie Ihre Ärzte / Ihre Ärztinnen, Ihr:e Therapeut:innen.
Suchen Sie die Praxis / die Praxen, bei denen Sie gerne aufgenommen werden möchten, nehmen Sie Kontakt auf, lassen Sie sich ggfs. auf eine Warteliste setzen, fragen Sie in regelmäßigen Abständen wieder nach. (Lassen Sie sich bitte von Wartelisten wieder löschen, wenn Sie eine Praxis gefunden haben. Das schafft Platz für andere Suchende).
Nutzen Sie den Terminservice unter 116117.de / Telefon: 116117. Sie brauchen hier einen sogenannten Vermittlungscode, den Ihr:e Therapeut:in Ihnen geben kann.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese haben Listen von kassenzugelassenen Therapeut:innen.
Gibt es Selbsthilfegruppen zu Ihrem Thema? Vielleicht finden Sie auch dort Infos zu geeigneten Therapeut:innen.
Wenn Sie die Möglichkeit zur Selbstzahlung haben, Sie die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrücken wollen, nutzen Sie - übergangsweise - diese Möglichkeit, bis Sie einen kassenzugelassenen Platz bekommen.
Wenn Sie sich selbst nicht kümmern können, bitten Sie Familie und Freund:innen um Unterstützung.
Schreiben Sie mir bitte gern, wenn Sie einen Weg gefunden haben, der bei Ihnen zum Erfolg - zum Therapieplatz - geführt hat und der hier nicht aufgeführt ist. Vielen Dank vorab.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse bis hierher.
Den dritten und vorerst letzten Teil zu
"Psychotherapie - was ist das eigentlich?"
können Sie ab
Freitag, 16. Februar 2024, 12.00 Uhr
an dieser Stelle lesen.
Sie haben Fragen zum Thema Psychotherapie? Oder zu "Überbrückungen"?
Reden wir doch darüber im unverbindlichen, telefonischen,
Wichtiger Hinweis: Alle meine Blogartikel dienen der Information, der Aufklärung, der Wissensvermittlung. Sie sind nicht geeignet um Selbstbehandlungen oder Selbstdiagnosen durchzuführen oder Behandlungen oder Diagnosen bei anderen Menschen vorzunehmen. Meine Blogbeiträge ersetzen auch nicht eine ärztliche, heilpraktische oder anderweitige therapeutische Beratung, Begleitung oder Behandlung.